Besuchs- und Unterkunftsregeln

Klub der slowakischen Touristen & Slowakischer Bergsteigerverband JAMES

Besuchs- und Beherbergungsordnung
für Hochgebirgshütten

Chata pri Zelenom plese · Téryho chata · Zbojnícka chata · Chata pod Rysmi
Diese Besuchs- und Beherbergungsordnung gilt für alle Besucher der Hütten im Eigentum von KST und SHS JAMES. Die Einhaltung der nachstehenden Regeln fördert Zusammengehörigkeit und Rücksichtnahme unter den Besuchern und gewährleistet zugleich den Schutz der Hütten, zum Beispiel vor Feuer.
1
Jeder Besucher, der in der Hütte übernachten möchte, ist verpflichtet, sich bei der Ankunft beim Hüttenpersonal zu melden und einen Identitätsnachweis vorzulegen.
2
Vorrang bei einem Schlafplatz vor anderen Besuchern haben Kranke oder Verletzte, für die der Abstieg ins Tal aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht möglich ist.
20
Der Besucher ist verpflichtet, den Übernachtungspreis beim Bezug der Unterkunft an den Beherberger zu bezahlen.
3
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist im Speiseraum nicht erlaubt, außer in der Chata pod Rysmi, wo ein solcher Verzehr in ausgewiesenen Bereichen des Speiseraums gestattet ist. Eigene Vorräte dürfen nur an öffentlich zugänglichen Orten in der Hütte außerhalb des Speiseraums verzehrt werden. Das Kochen von Speisen aus mitgebrachten Vorräten ist in der Hütte verboten.
4
Vorhandene Selbstbedienungsbereiche in der Hütte sind ausschließlich für übernachtende Besucher bestimmt. Besucher, die diese Selbstbedienungsbereiche nutzen, sind verpflichtet, dort Ordnung und Sauberkeit zu halten.
5
Besucher müssen sämtlichen eigenen Abfall selbst wieder ins Tal mitnehmen.
6
Die Nachtruhe in den Hütten gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Besucher, die vor Ende der Nachtruhe aufstehen, sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll zu verhalten und andere nicht zu stören.
7
Der Hüttenwirt ist verpflichtet, für Ruhe in der Hütte zu sorgen. Er achtet darauf, dass andere Besucher nicht durch laute Unterhaltung, Musik aus dem Radio, Fernsehen usw. gestört werden. Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur nach Absprache mit dem Hüttenwirt erlaubt.
8
Rauchen ist in sämtlichen Räumen der Hütte streng verboten.
9
Der Zutritt zu den Zimmern mit Bergschuhen, Trekkingschuhen oder Skischuhen ist verboten. Das Betreten der Hüttenräume mit Steigeisen ist verboten. In den Zimmern sowie in anderen Bereichen der Hütte, mit Ausnahme der dafür eigens vorgesehenen Räume, ist der Umgang mit offenem Feuer, zum Beispiel mit Kerzen oder Kochern, streng verboten.
10
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in keiner Weise im Voraus reserviert werden; auf andere Besucher ist Rücksicht zu nehmen.
11
Haustiere haben keinen Zutritt zur Hütte.
12
Für jede Beschädigung der Hütte, ihrer Einrichtungen oder Ausstattung haftet in vollem Umfang die Person, die den Schaden verursacht hat. Für das Verhalten von Kindern sind deren Eltern oder Begleitpersonen voll verantwortlich.
13
Für die Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung dieser Ordnung sind der Hüttenwirt und das Personal verantwortlich. Verstößt ein Besucher trotz Verwarnung grob gegen die guten Sitten oder andere Pflichten, kann er aus der Hütte verwiesen werden. Bei einem übernachtenden Besucher kann der Beherberger vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
14
Der Hüttenwirt und das Personal sind verpflichtet, die gültige Preisliste für Unterkunft, Speisen und Getränke einzuhalten, die an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt sein muss.
15
Reklamationen und Beschwerden der Hüttenbesucher werden vom Hüttenwirt bearbeitet. Falls die Erledigung nicht zufriedenstellend ist, kann der Besucher eine schriftliche Beschwerde an eine der folgenden Adressen der Hütteneigentümer senden:

Klub der slowakischen Touristen

Záborského 33
831 03 Bratislava
ustredie@kst.sk

Slowakischer Bergsteigerverband JAMES

Olympijské námestie 1
831 04 Bratislava – Nové mesto
office@james.sk

16
Der Besucher hat das Recht, bei ungünstigen Wetterbedingungen oder gesundheitlichen Problemen notfalls zu übernachten, auch wenn die Hütte vollständig belegt ist.
17
Der Besucher hat das Recht auf Informationen über die aktuelle Wetterlage, die Vorhersage und die Lawinengefahr. Der Hüttenwirt ist verpflichtet, an einer allgemein zugänglichen und gut sichtbaren Stelle eine Anschlagtafel mit Anweisungen des Bergrettungsdienstes und anderen Sicherheitsinformationen anzubringen.
18
Das Hüttenpersonal ist verpflichtet, bei Gefahr für Leben oder Gesundheit Erste Hilfe zu leisten und fachärztliche Hilfe sicherzustellen.
19
Jeder übernachtende Besucher der Hütte ist verpflichtet, sich in das Tourenbuch einzutragen und das voraussichtliche Ziel seiner Tour anzugeben. Dies dient der Erleichterung von Such- oder Rettungsaktionen, falls es während der Tour zu einem Unfall oder zum Verirren kommt.
Tel.: +421 901 767 420





Frühstück Sommer: 6:30 - 8:00 (Juni–September)
Frühstück Winter: 7:00 - 8:30 (Oktober–Mai)
Abendessen Sommer: 19:00 - 20:00 (Juni–September)
Abendessen Winter: 18:00 - 19:00 (Oktober–Mai)
Check-out: eine halbe Stunde nach dem Frühstück
de_DEGerman